Umfang und Gültigkeit
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EUnet EDV
Dienstleistungsgesellschaft m.b.H. (nachfolgend EUnet genannt) gelten für
alle Lieferungen und Dienstleistungen, die EUnet gegenüber dem
Vertragspartner erbringt. Sie gelten auch für zukünftige
Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen
wurde.
- In subsidiärer Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen der EUnet gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der
Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen
der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der
Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils aktuellen Form.
- Die Verpflichtungen von EUnet richten sich ausschließlich nach dem
Umfang und Inhalt eines von EUnet entgegengenommenen Auftrages oder einer von
EUnet ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen "Allgemeinen
Geschäfts- und Lieferbedingungen" in den der Art des Auftrages
entsprechenden Abschnitten.
Preise und Zahlung
- Soferne im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder im
Bestellformular angeführten Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird
zusätzlich verrechnet. Wir behalten uns Preisänderungen vor.
- Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt
ohne Abzug fällig.
- Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung
für die Durchführung von Leistungen durch EUnet. Bei Zahlungsverzug
ist EUnet berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten,
sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
- Darüberhinaus ist EUnet bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus
Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den
Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
- Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber EUnet und die
Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von EUnet nicht
anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.
Datenschutz und -sicherheit
- EUnet ist berechtigt, Verbindungsdaten, insbesonders Source- und
Destination-IP, aber auch alle anderen anfallenden Logs neben der Auswertung
für Verrechnungszwecke, auch zum Schutz der eigenen Rechner und der von
Dritten zu speichern und auszuwerten. Weiters dürfen diese Daten zur
Behebung technischer Mängel verwendet werden.
- Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten werden
außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der
Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internetknotens an Dritte
weitergegeben. Insbesonders müssen Routing- und Domaininformationen
bekanntgemacht werden. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich
damit einverstanden.
- EUnet ergreift alle technisch möglichen und bekannten
Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. EUnet
ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf
rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie
weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder
Dritter gegenüber EUnet aus einem derartigen Zusammenhang wird
einvernehmlich ausgeschlossen.
- EUnet behält sich vor, Kunden, bei denen der begründete Verdacht
besteht, daß von ihrem Anschluß Netzaktivitäten ausgehen, die
entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für EUnet- oder andere
Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch
vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der
Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen
werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von EUnet üblicherweise
verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet.
- EUnet behält sich vor, Namen, E-Mail-Adressen, sowie Art des Services
von Kunden auf eine Referenzliste zu setzen, und diese auf Anfrage auch
anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung zu stellen.
Sonstige Bestimmungen
- Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten
anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten
gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen
Gerichtes in Wien vereinbart.
- Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und
Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom
Empfänger unwidersprochen sind.
- EUnet ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der
Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im
uneingeschränkten Eigentum von EUnet.
- Soferne nicht anders vereinbart, beträgt die
Gewährleistungsfrist 6 Monate.
- Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von
EUnet entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung
oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die
Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von
Dritten vorgenommen wurden.
- Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von EUnet zu
verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der
Höhe des EUnet nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20
% des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche
Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.
Zusätzliche Bestimmungen bei der Lieferung von Software
- Mit der Bestellung lizensierter Software von Dritten, bestätigt der
Vertragspartner die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser
Software-Lizenzbestimmungen.
- Für Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware"
klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr
übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen
Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten.
- Bei individuell von EUnet erstellter Software ist der Leistungsumfang
durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung
(Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfaßt den auf den bezeichneten
Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die
Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben bei EUnet.
- EUnet übernimmt keine Gewähr dafür, daß die
gelieferte Software allen Anforderungen des Vertragspartners genügt, in
der vom Vertragspartner getroffenen Auswahl mit anderen Programmen
zusammenarbeitet und daß die Programme ununterbrochen und fehlerfrei
laufen oder daß alle Softwarefehler behoben werden können. Die
Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der
Programmfunktion beschränkt.
- Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige
Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Zusätzliche Bestimmungen für Firewalls
- Bei Firewalls, die von EUnet aufgestellt und/oder überprüft
wurden, geht EUnet prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im
Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. EUnet weist allerdings darauf
hin, daß absolute Sicherheit von Firewall-Systemen nicht
gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von EUnet aus dem
Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für
allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen, daß das
beim Vertragspartner installierte Firewall-System umgangen oder außer
Funktion gesetzt wird.
- EUnet weist darauf hin, daß Haftung für Anwendungsfehler des
Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht
übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der
Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von EUnet.
Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen
- Die Nutzung der EUnet-Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche
Weitergabe von EUnet-Dienstleistungen an Dritte bedarf der
ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von EUnet.
- IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe
der Möglichkeiten. Die Benutzung anderer Netze unterliegt den
Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy).
- Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der
Standards RFC1009, RFC1122, RFC1123 und RFC1250. Falls durch Nichteinhaltung
obiger Standards EUnet oder andere Netzwerkteilnehmer Schaden erwächst,
behält sich EUnet vor, die Konnektivität bis zur Erfüllung der
erwähnten Standards einzuschränken und Aufwand, der durch
Nichteinhaltung dieser Standards entstanden ist, mit dem zum jeweiligen
Zeitpunkt von EUnet üblicherweise verrechneten Stundensatz dem
Vertragspartner verrechnet.
- Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der
"Netiquette". Sollten aus dem Internet Beschwerden über den
Vertragspartner an EUnet herangetragen werden, so ist EUnet im
Wiederholungsfalle berechtigt, den Anschluß aufzulösen. Weiters
wird die zur Bearbeitung der Beschwerden benötigte Zeit mit dem zum
jeweiligen Zeitpunkt von EUnet üblicherweise verrechneten Stundensatz
dem Vertragspartner verrechnet.
- Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, gilt bei Bezug von
Netzwerkdiensten oder Value Added Services der Zugang zu diesen Diensten am
örtlich nächstliegenden Point of Presence als vereinbart.
- Bei Nutzungsverträgen für Netzwerkdienste gelten diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit, als diese Verträge nicht
ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Paßwörter
geheimzuhalten. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung der
Paßwörter durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte
entstehen, haftet dieser.
- In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der
Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of
Presence, die am Standort des Vertragspartners anfallenden Kosten sowie die
Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den
Vertragspartner am Point of Presence von EUnet beigestellt werden. Ebenfalls
nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die
Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluß am
Point of Presence erreicht werden.
- EUnet betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt
höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und
Verfügbarkeit. EUnet übernimmt jedoch keine Gewähr dafür,
daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die
gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder
daß gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
- EUnet haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder
für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von EUnet zugänglich
sind. Der Vertragsparnter von EUnet verpflichtet sich, sich bei der Nutzung
der von EUnet angebotenen Dienste und Datenleitungen an die
österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten. Sofern
der Vertragspartner seinerseits Wiederverkäufer ist, wird er diese
Verpflichtung seinen Kunden auferlegen und alle zumutbaren Maßnamen
ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste und
Datenleitungen zu unterbinden. EUnet behält sich jedoch vor, den
Transport von Daten, oder Dienste, die den österreichischen Gesetzen oder
internationalen Verpflichtungen oder den guten Sitten widersprechen, zu
unterbinden, verpflichtet sich jedoch nicht dazu.
- Der Vertragspartner von EUnet wird ausdrücklich auf die Vorschriften
des Pornographiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8. Mai
1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des
Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und
Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen
unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu
beachten und gegenüber EUnet die alleinige Verantwortung für die
Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Ebenso verpflichtet
sich der Vertragspartner, den Zugang zum Internet Personen unter 18 Jahren
nicht, oder nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu
gewähren. Der Vertragspartner wird darüber hinaus auf die
Vorschriften des Fernmeldegesetzes BGBl. 1993/908 idgF hingewiesen. Der
Vertragspartner verpflichtet sich auch zur Einhaltung der fernmelderechtlichen
Vorschriften und insbesondere Unterlassung der Verwendung der Fernmeldeanlagen
für reservierte Fernmeldedienste.
- Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie
z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.ä., erbringt EUnet die
vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, das unter den vom Vertragspartner
beigestellten, technischen Voraussetzungen möglich ist. EUnet
übernimmt keine Gewähr, daß aus den beigestellten Komponenten
alle funktionalen Anforderungen des Vertragspartners hergestellt werden
können.
- Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der
Ersatz von Sachschäden im Sinne des Paragraph 9 Produkthaftungsgesetz ist
einvernehmlich ausgeschlossen.
Zusätzliche Bestimmungen für Wiederverkäufer
- Der Wiederverkäufer verpflichtet sich gegenüber EUnet, die in
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommenen Verpflichtungen,
insbesondere die Vorschriften der Punkte 3 und 8 seinen Kunden aufzuerlegen
und haftet EUnet gegenüber für Schäden, die aus Verletzungen
dieser Verpflichtung durch seine Kunden entstehen.
Gültig ab Februar 1996