EUnet
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         Umfang und Gültigkeit
  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EUnet EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H. (nachfolgend EUnet genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die EUnet gegenüber dem Vertragspartner erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.
  2. In subsidiärer Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der EUnet gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils aktuellen Form.
  3. Die Verpflichtungen von EUnet richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von EUnet entgegengenommenen Auftrages oder einer von EUnet ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.
         Preise und Zahlung
  1. Soferne im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder im Bestellformular angeführten Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. Wir behalten uns Preisänderungen vor.
  2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
  3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch EUnet. Bei Zahlungsverzug ist EUnet berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
  4. Darüberhinaus ist EUnet bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
  5. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber EUnet und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von EUnet nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.
         Datenschutz und -sicherheit
  1. EUnet ist berechtigt, Verbindungsdaten, insbesonders Source- und Destination-IP, aber auch alle anderen anfallenden Logs neben der Auswertung für Verrechnungszwecke, auch zum Schutz der eigenen Rechner und der von Dritten zu speichern und auszuwerten. Weiters dürfen diese Daten zur Behebung technischer Mängel verwendet werden.
  2. Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben. Insbesonders müssen Routing- und Domaininformationen bekanntgemacht werden. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.
  3. EUnet ergreift alle technisch möglichen und bekannten Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. EUnet ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber EUnet aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
  4. EUnet behält sich vor, Kunden, bei denen der begründete Verdacht besteht, daß von ihrem Anschluß Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für EUnet- oder andere Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von EUnet üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet.
  5. EUnet behält sich vor, Namen, E-Mail-Adressen, sowie Art des Services von Kunden auf eine Referenzliste zu setzen, und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung zu stellen.
         Sonstige Bestimmungen
  1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.
  2. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind.
  3. EUnet ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
         Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen
  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von EUnet.
  2. Soferne nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate.
  3. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von EUnet entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.
  4. Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von EUnet zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des EUnet nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.
         Zusätzliche Bestimmungen bei der Lieferung von Software
  1. Mit der Bestellung lizensierter Software von Dritten, bestätigt der Vertragspartner die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software-Lizenzbestimmungen.
  2. Für Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten.
  3. Bei individuell von EUnet erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfaßt den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben bei EUnet.
  4. EUnet übernimmt keine Gewähr dafür, daß die gelieferte Software allen Anforderungen des Vertragspartners genügt, in der vom Vertragspartner getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet und daß die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder daß alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
  5. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
         Zusätzliche Bestimmungen für Firewalls
  1. Bei Firewalls, die von EUnet aufgestellt und/oder überprüft wurden, geht EUnet prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. EUnet weist allerdings darauf hin, daß absolute Sicherheit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von EUnet aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen, daß das beim Vertragspartner installierte Firewall-System umgangen oder außer Funktion gesetzt wird.
  2. EUnet weist darauf hin, daß Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von EUnet.
         Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen
  1. Die Nutzung der EUnet-Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von EUnet-Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von EUnet.
  2. IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeiten. Die Benutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy).
  3. Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der Standards RFC1009, RFC1122, RFC1123 und RFC1250. Falls durch Nichteinhaltung obiger Standards EUnet oder andere Netzwerkteilnehmer Schaden erwächst, behält sich EUnet vor, die Konnektivität bis zur Erfüllung der erwähnten Standards einzuschränken und Aufwand, der durch Nichteinhaltung dieser Standards entstanden ist, mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt von EUnet üblicherweise verrechneten Stundensatz dem Vertragspartner verrechnet.
  4. Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der "Netiquette". Sollten aus dem Internet Beschwerden über den Vertragspartner an EUnet herangetragen werden, so ist EUnet im Wiederholungsfalle berechtigt, den Anschluß aufzulösen. Weiters wird die zur Bearbeitung der Beschwerden benötigte Zeit mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt von EUnet üblicherweise verrechneten Stundensatz dem Vertragspartner verrechnet.
  5. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, gilt bei Bezug von Netzwerkdiensten oder Value Added Services der Zugang zu diesen Diensten am örtlich nächstliegenden Point of Presence als vereinbart.
  6. Bei Nutzungsverträgen für Netzwerkdienste gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit, als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.
  7. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Paßwörter geheimzuhalten. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung der Paßwörter durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.
  8. In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of Presence, die am Standort des Vertragspartners anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Vertragspartner am Point of Presence von EUnet beigestellt werden. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluß am Point of Presence erreicht werden.
  9. EUnet betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. EUnet übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder daß gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
  10. EUnet haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von EUnet zugänglich sind. Der Vertragsparnter von EUnet verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der von EUnet angebotenen Dienste und Datenleitungen an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten. Sofern der Vertragspartner seinerseits Wiederverkäufer ist, wird er diese Verpflichtung seinen Kunden auferlegen und alle zumutbaren Maßnamen ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste und Datenleitungen zu unterbinden. EUnet behält sich jedoch vor, den Transport von Daten, oder Dienste, die den österreichischen Gesetzen oder internationalen Verpflichtungen oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden, verpflichtet sich jedoch nicht dazu.
  11. Der Vertragspartner von EUnet wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber EUnet die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Ebenso verpflichtet sich der Vertragspartner, den Zugang zum Internet Personen unter 18 Jahren nicht, oder nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren. Der Vertragspartner wird darüber hinaus auf die Vorschriften des Fernmeldegesetzes BGBl. 1993/908 idgF hingewiesen. Der Vertragspartner verpflichtet sich auch zur Einhaltung der fernmelderechtlichen Vorschriften und insbesondere Unterlassung der Verwendung der Fernmeldeanlagen für reservierte Fernmeldedienste.
  12. Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.ä., erbringt EUnet die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, das unter den vom Vertragspartner beigestellten, technischen Voraussetzungen möglich ist. EUnet übernimmt keine Gewähr, daß aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Vertragspartners hergestellt werden können.
  13. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des Paragraph 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.
         Zusätzliche Bestimmungen für Wiederverkäufer
  1. Der Wiederverkäufer verpflichtet sich gegenüber EUnet, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommenen Verpflichtungen, insbesondere die Vorschriften der Punkte 3 und 8 seinen Kunden aufzuerlegen und haftet EUnet gegenüber für Schäden, die aus Verletzungen dieser Verpflichtung durch seine Kunden entstehen.
Gültig ab Februar 1996

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